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Online-Kontoauszüge: die Alternative zum gedruckten Original

14.10.2020Artikel
Sylvie Ernoult
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Online-Kontoauszüge stehen den klassischen „papierhaften“ Auszügen in nichts nach. Als Privatperson können Sie damit ebenso wie mit dem traditionellen Schriftstück nicht nur Ihre Handwerker-Rechnung beim Finanzamt belegen oder Spenden nachweisen, Sie können in der Regel sogar – im Falle, Sie haben Ihren Kassenbon nicht zur Hand – den Online-Kontoauszug als Kaufnachweis nutzen und damit Einkäufe im Einzelhandel umtauschen. Doch was ist zu beachten, wenn man nur noch auf Online-Kontoauszüge setzen möchte?

Online-Kontoauszüge abspeichern oder ausdrucken?

Wenn Sie auf den Online-Kontoauszug umstellen wollen, müssen Sie dies bei Ihrer Bank beantragen. Hierfür ist es erforderlich, dass sie einen Online-Zugang zu Ihrem Bankkonto erhalten, es sei denn, Sie nutzen bereits Onlinebanking. Dann finden Sie diesen Auszug in der Regel einmal im Monat in Ihrem digitalen Postfach. Dabei unterscheidet sich der Online-Kontoauszug allenfalls im Layout vom papierhaften „Original“.

Online-Kontoauszüge werden im Rahmen des Onlinebanking eine gewisse Zeit durch Ihre Bank vorgehalten. Sie können also in dieser Zeit immer darauf zugreifen. Empfehlenswert ist es, wenn Sie sich die elektronischen Kontoauszüge regelmäßig auf einem externen Datenträger oder auf Ihrem Computer abspeichern oder ausdrucken. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Kontoauszüge der letzten zehn Jahre bei Ihrer Bank anzufordern, falls Sie einen wichtigen Auszug nicht abgespeichert haben oder er verloren gegangen ist. Was Ihnen für diesen Service berechnet wird, können Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank nachlesen.

Wie lange Kontoauszüge aufbewahrt werden müssen können Sie in unserem Blogbeitrag nachlesen. 

Werden Online-Kontoauszüge vom Finanzamt akzeptiert?

Der Online-Kontoauszug wird bei Privatpersonen grundsätzlich auch als Beleg vom Finanzamt akzeptiert. Für buchführungspflichtige Personen, wie zum Beispiel Unternehmer oder Kaufleute, kann jedoch auf Grund der steuerrechtlichen Regelungen etwas anderes gelten.

Können Dritte mit den Kontodaten etwas anfangen?

Verlieren Sie einen Kontoauszug, oder noch schlimmer, wird Ihr Computer gehackt, müssen Sie sich zumindest um Ihr Erspartes auf dem Konto dennoch keine Sorgen machen. Mit den Kontodaten allein können Betrüger nicht auf Ihr Konto zugreifen. Sollte dennoch ein Betrag ungerechtfertigt, etwa per Lastschriftverfahren, von Ihrem Konto abgebucht werden, haben Sie 13 Monate Zeit, um diese Buchung wieder rückgängig zu machen. Daher ist es wichtig, seine Kontobewegungen im Blick zu behalten. Sollte Ihnen etwas Ungewöhnliches auffallen, wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank.

Übrigens: Wenn Sie Ihre Kontoauszüge innerhalb von 30 Tagen nicht online aufrufen bzw. nicht bestätigen, sie gesehen zu haben, kommt die Bank ihrer Informationspflicht nach, indem sie Ihnen die aktuellen Auszüge postalisch übersendet. Den Postversand kann Ihnen Ihre Bank jedoch in Rechnung stellen.