Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zu dem Konsultationsdokument zum CIRR-Toolkit des Financial Stability Board vom 20. April 2020 Stellung genommen. Das Toolkit zeigt bewährte Praktiken - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - auf, die Institute zur Orientierung und als Spiegel ihrer eigenen Praktiken und Prozesse nutzen können. Das Toolkit hat nicht den Anspruch aufsichtsrechtlicher Anforderungen und sollte auch nicht für diesen Zweck adaptiert werden.