Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vorgelegt. Damit soll das strafrechtliche Regelwerk zur Bekämpfung der Geldwäsche verbessert und zugleich die EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche umgesetzt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat dazu eine Stellungnahme abgegeben, in der sie insbesondere fordert, sowohl den Vortatenkatalog mit Bezügen zur organisierten Kriminalität und schwerwiegenden Straftaten und die Fokussierung auf entsprechende Begehungsweisen als auch die strafbefreiende Wirkung von Verdachtsmeldungen und Strafanzeigen beizubehalten.