Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich vorgelegt. Mit dieser Verordnung sollen die Meldepflichten der rechtsberatenden Berufe bei Immobilientransaktionen konkretisiert werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat dazu wie folgt Stellung genommen.