Am 19. Dezember 2019 hatte das BMF einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz veröffentlicht. Diese soll die Bundesbank ermächtigen, zahlreiche Informationen zu der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten bei den deutschen Instituten abzufragen. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zu diesem Verordnungsentwurf umfangreich Stellung genommen und hinterfragt neben dem überzogenen Meldeumfang sowohl den angedachten Meldeturnus als auch die in Anbetracht für verschiedene Merkmale bereits bestehende Definitionen abweichenden Begrifflichkeiten.