Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz) Stellung genommen. Wie bereits im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs ausgeführt, ist unverändert zu kritisieren, dass bei einzelnen Regelungen ohne Notwendigkeit ein „gold plating“ europäischer Regelungen vorgenommen wird. Auch dem zweiten Teil des Titels „… und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor“ wird der Gesetzesentwurf nicht gerecht, so dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch deutlicher Anpassungsbedarf gesehen wird.