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Deutsche KreditwirtschaftGeldwäsche

Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche

19.01.2021Stellungnahme
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Die Deutsche Kreditwirtschaft hat am 18. Januar 2021 zum Referentenentwurf für ein Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche - TraFinG Gw  Stellung genommen, der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 23. Dezember 2020 zur Konsultation gestellt wurde. Die DK begrüßt darin die geplante Umstellung des Transparenzregisters von einem Auffangregister zu einem Vollregister, gibt aber zu bedenken, dass sichergestellt werden muss, dass die in der Begründung des Gesetzentwurfs angekündigte Erleichterung für die Verpflichteten bei der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (wB) auch tatsächlich eintritt. Dafür bedarf es einer detaillierten Betrachtung des Zusammenspiels der von den geldwäscherechtlich Verpflichteten zu erfüllenden Sorgfaltspflichten mit den Meldepflichten der Unternehmen an das Transparenzregister.
Das vorliegende Gesetzgebungsverfahren sollte außerdem dazu genutzt werden, die erheblichen Auswirkungen des Wegfalls des Vortatenkatalogs aufgrund der parallel laufenden Novelle des § 261 StGB auf die Pflicht zur Verdachtsmeldung nach § 43 GwG abzumildern. Einen entsprechenden Vorschlag hat die DK bereits im Rahmen der Konsultation zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche unterbreitet.