Ausgangssituation
Nach der wiederholten Rettung der HSH durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein hat die EU-Kommission 2016 verfügt, dass die HSH bis zum 28. Februar 2018 privatisiert werden müsse. Die Kaufverträge mit einem Konsortium von Private-Equity-Fonds wurden Ende Februar 2018 unterzeichnet. Mit dem Ende der öffentlich-rechtlichen Eigentümerschaft verbunden ist die Herausforderung, ein Institut dieser Größenordnung aus dem Institutssicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe in den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken zu überführen – ein bisher einmaliger Vorgang. Und wäre diese Aufgabe nicht schon herausfordernd genug, haben die problematische wirtschaftliche Historie des Kreditinstitutes und das fehlende etablierte Geschäftsmodell den zu lösenden Sachverhalt zusätzlich erschwert. So galt von Anfang an die Maßgabe, dass man den Einlagensicherungsfonds und damit die abgesicherten Sparer der privaten Banken in Deutschland keinem unverhältnismäßigen Risiko aussetzt – also keine faulen Kompromisse auf dem Rücken der Sparer eingeht.
Das Ergebnis
Für den Übergang wurde ein klar strukturierter Prozess entwickelt. Die HSH bleibt für die nächsten drei Jahre – bis Ende 2021 – ausschließlich im Institutssicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Während dieser Übergangszeit wird die HSH neben ihrer bestehenden Mitgliedschaft im DSGV bereits Mitglied im Prüfungsverband deutscher Banken e. V. Dieser wird die Entwicklung der Bank eng begleiten, wie er das auch bei den anderen Mitgliedern des Einlagensicherungsfonds tut. Wenn die HSH dem vorgelegten Businessplan folgt, wird sie Anfang 2022 in den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken übergehen. Die strikte Trennung der Zugehörigkeit bzgl. der beiden Sicherungssysteme ist ein zentraler Bestandteil der Lösung. Beide Systeme sind so verschieden in ihren Grundsätzen, dass eine parallele Beteiligung im Fall einer Schieflage der Bank zu massiven Unsicherheiten geführt hätte. Ab dem 1. Januar 2022 hat die Bank dann auch Zugang zu der für alle Banken im Einlagensicherungsfonds geltenden Sicherungsgrenze, die grundsätzlich 15 % der Eigenmittel der Bank beträgt. Während der Übergangsphase ist die HSH zunächst außerordentliches Mitglied im Bankenverband. Damit kann sie bereits in den wichtigen Verbandsgremien mitarbeiten. Mit Beginn des Jahres 2022 wird die HSH ordentliches Mitglied im Bankenverband sein. Außerdem wird sie ab 2022 nach Zuweisung durch die BaFin der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, also der gesetzlichen Einlagensicherung der privaten Banken angehören.
Position des Bankenverbandes
Die gefundene Lösung für den Übergang der HSH Nordbank von der Institutssicherung in den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ist eine sehr gute Nachricht für die Beteiligten und für den Finanzstandort Deutschland. Die Lösung kann ein Muster für den künftigen Wechsel aus anderen Sicherungssystemen in den Einlagensicherungsfonds sein. Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ist damit seiner Verantwortung gerecht geworden und leistet einen wesentlichen Beitrag für die Stabilität des Finanzmarkts und die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Bankenlandschaft in Deutschland.