Gründe für die Einführung der Abgeltungsteuer
Bereits im Jahr 1991 hat das Bundesverfassungsgericht die damalige Praxis der Besteuerung von Kapitalerträgen beanstandet, da ein Teil der Kapitaleinkünfte keinen institutionalisierten Erfassungsmaßnahmen unterlag. Infolgedessen hat der Gesetzgeber zum 1.1.1993 den Zinsabschlag eingeführt. Diese Regelung hat jedoch die Defizite nur zum Teil beseitigt und war höchst gestaltungs- und streitanfällig, da die Kapitaleinkünfte unterschiedlich besteuert wurden. Aus diesen Gründen wurde zum 1.1.2009 die Abgeltungsteuer eingeführt.
Vorteile der Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist in mehrerlei Hinsicht die überlegene Form der Kapitalbesteuerung: Für die Kunden hat die abgeltende Wirkung den Vorteil, dass ihre Kreditinstitute die steuerlichen Formalitäten erledigen. Damit entfallen für die Mehrzahl der Bürger umfangreiche Steuererklärungspflichten. Für die Finanzbehörden bedeutet dies im Umkehrschluss natürlich auch erhebliche Entlastungen, da umfangreiche Prüfungen entfallen. Die Abgeltungsteuer stellt damit eine wesentliche Steuervereinfachung dar. Sie stellt aber kein Geschenk an die Steuerpflichtigen dar, da dem niedrigen Steuersatz eine Erweiterung der steuerpflichtigen Kapitalerträge und der Wegfall des Werbungskostenabzugs gegenüberstehen.
Folgen der Abschaffung der Abgeltungsteuer
Eine Abschaffung der Abgeltungsteuer – und sei es nur auf Zinserträge – hätte zur Folge, dass unverhältnismäßig hohe und vor allem unnötige bürokratische Lasten auf Bürger und Finanzbehörden zukommen, was dem politischen Ziel der Reduzierung bürokratischer Lasten für Bürger und Unternehmen widerspricht. So müssten die Finanzämter wieder regelmäßig Veranlagungen durchführen, für die aber keine personellen Ressourcen bestehen. Zudem müssten für Zinseinkünfte bestimmte Regelungen wieder eingeführt werden (etwa Werbungskostenabzug), wodurch das Steuerrecht erneut verkompliziert würde. Letztlich sind durch die Umstellung des Systems auch keine Mehreinnahmen zu erwarten. Im Gegenteil: Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drs. 18/2724) können sogar Mindereinnahmen für den Fiskus die Folge sein.
Position des Bankenverbandes
Die Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge war ein Meilenstein im Hinblick auf eine effiziente und vor allem auch gerechte Form der Besteuerung von Kapitalerträgen, da hiermit alle Erträge erfasst und direkt an der Quelle besteuert werden – Steuergestaltungsspielräume wurden damit auf ein Minimum reduziert. Zudem macht eine Abschaffung der Abgeltungsteuer weder aus fiskalischer noch aus verteilungspolitischer Sicht Sinn. Ein plumper Vergleich von Steuersätzen führt hier ganz klar in die Irre. Die Politik ist aufgerufen, die Abgeltungsteuer nicht auf dem Feld des Populismus sinnlos zu opfern.