Kein neues Thema
Die Diskussionen zur Einführung unterschiedlicher Elemente der kollektiven Rechtsdurchsetzung (z. B. in Form von Gruppen-, Sammel- oder Musterklagen) ist nicht neu. Unter dem Eindruck von spektakulären Einzelfällen finden Vorschläge zur Bündelung von Klagen vor Zivilgerichten aktuell zunehmend Anhänger. So enthält der Koalitionsvertrag eine explizite Aussage zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage zum 1. November 2018. Ein diesbezüglicher Regierungsentwurf soll in Kürze verabschiedet werden.
Musterfeststellungsklage
Die Bundesregierung möchte den kollektiven Rechtsschutz durch die Einführung eines Rechtsschutzinstruments in Form einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage stärken. Verbraucherschutzverbände sollen die Möglichkeit erhalten, für Verbraucher das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender bzw. -ausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen. Auf Basis der vorliegenden Informationen soll eine Musterfeststellungsklage nur zulässig sein, wenn der klagende Verband glaubhaft macht, dass von den Feststellungszielen die Ansprüche von mindestens zehn Verbrauchern abhängen und zwei Monate nach öffentlicher Bekanntmachung der Klage mindestens 50 Anmeldungen zur Eintragung in das Klageregister vorliegen. Das Musterfeststellungsurteil soll neben dem Unternehmen alle angemeldeten Verbraucher binden, sofern ein Verbraucher nicht seine Anmeldung zurücknimmt oder er selbst Klage erhebt.
Außergerichtliche Schlichtungsverfahren
Die aktuellen politischen Bestrebungen vernachlässigen jedoch die Existenz der stetig wachsenden Anzahl anerkannter außergerichtlicher Schlichtungsverfahren. So zeigen die Erfahrungen aus den außergerichtlichen Schlichtungsverfahren der Kreditwirtschaft zum einen, dass diese ihre Angelegenheiten auch selbst in die Hand nehmen können und wollen. Zum anderen hat das Ombudsmannsystem der privaten Banken bei der Beschwerdewelle Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten bewiesen, dass es auch mit „Streuschäden“ umgehen kann (über 120.000 Beschwerden in zwei Jahren abgearbeitet).
Position des Bankenverbandes
Infolge der politischen Bestrebungen im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes wird Verbrauchern die Verantwortung zunehmend aus der Hand genommen. Bürgerliches Recht sollte aber auch in Zukunft auch tatsächlich bürgernah bleiben. Die Ombudsmannsysteme sind hier die am besten geeignete Lösung. Zudem darf mit den neuen Instrumenten der Klageindustrie nicht die Tür geöffnet werden. Das wäre für die deutsche Wirtschaft eine unnötige Last die es – auch im Interesse der Verbraucher – zu vermeiden gilt.