Wasserzeichen
FinanzbildungGesellschaftRegulierung

Digital Services Act – ein Grundgesetz für Online-Dienste

31.01.2022Artikel
Dr. Henrik Meyer
Julia Topar
background
hero

Mitte Januar hat das Europäische Parlament für eine stärkere Regulierung großer Onlinekonzerne wie Google und Meta (Facebook) gestimmt. Mit deutlicher Mehrheit verabschiedeten die Abgeordneten ihre Position zur geplanten EU-Verordnung über digitale Dienste, den sogenannten Digital Services Act (DSA). Er soll klarere Regeln für die Plattformen festlegen, etwa beim Vorgehen gegen Hass- und Falschnachrichten.

Gegen Hassrede und Kinderpornografie

Worum geht es genau? Mit dem DSA will die EU große Internet-Plattformen dazu verpflichten, illegale Inhalte von Kinderpornographie bis Hassrede zu entfernen, sobald sie darauf hingewiesen werden. Das bedeutet nicht, dass Plattformen dafür haften, wenn auf ihnen illegale Inhalte verbreitet werden; hier gilt weiterhin das sogenannte „Haftungsprivileg“. Die Sorge ist zu groß, dass Plattformen ansonsten vorsorglich zu viele Inhalte sperren und damit das „freie Internet“ einschränken. Mit dem DSA soll aber sichergestellt werden, dass das, was „offline“ illegal ist, auch „online“ illegal ist. Der Entwurf sieht daher vor, dass die Entfernung illegaler Inhalte auf Onlineplattformen durch ein Meldeverfahren verbessert und beschleunigt wird. Dabei soll auch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Nutzerinnen und Nutzer müssen über eine Löschung ihrer Inhalte informiert werden und sollen diese auch anfechten können.

Mit den neuen Bestimmungen sollen nach dem Willen des EU-Parlaments auch solche Inhalte bekämpft werden, die nicht illegal, aber schädlich sind – was etwa auf Falschnachrichten zutreffen kann. Denn das ist es ja, was einzelnen Plattformen massiv vorgeworfen wird: Das sie Desinformation und Falschmeldungen Tür und Tor öffnen und damit nicht zuletzt das demokratische Miteinander untergraben. Die EU will deshalb mittels der Verordnung die Plattformen verpflichten, jährlich zu prüfen, ob von ihnen eine Gefahr für Gesellschaft oder Demokratie ausgeht. 

Zugriff auf Algorithmen

Sehr große Plattformen müssen zudem Abhängigkeiten und andere negative Folgen für die physische und psychische Gesundheit oder das soziale und finanzielle Wohlergehen ihrer Nutzer berücksichtigen. Das gilt für alle problematischen Inhalte, nicht nur illegale. Soziale Medien sollen insbesondere prüfen, ob ihre Empfehlungsalgorithmen die Nutzer gezielt auf radikale Inhalte oder Verschwörungstheorien lenken – denn polarisierende Inhalte werden öfter angeklickt und bringen folglich mehr Werbeeinnahmen. Die Nutzer sollen nach dem Willen des Parlaments deshalb auch die Möglichkeit bekommen, die auf ihre – vermeintlichen – persönlichen Präferenzen ausgerichteten Empfehlungsalgorithmen zu deaktivieren. Zudem müssen die Plattformen Behörden, Forschern und auch Nichtregierungsorganisationen Zugriff auf ihre Algorithmen verschaffen. 

Gesetz soll 2023 in Kraft treten

Mit dem DSA sollen die derzeit geltenden Regeln der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 aktualisiert werden. Mitte Dezember hatte bereits der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments seine Position zum DSA verabschiedet. Der nun vom Plenum verabschiedete Text legt die Position des EU-Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission fest, die unter französischer Ratspräsidentschaft noch im ersten Halbjahr 2022 beginnen sollen. Die EU hofft auf ein Inkrafttreten im Jahr 2023.