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Einlagensicherung: So ist Ihr Geld auf der Bank optimal geschützt

12.03.2021Artikel
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Die Schließung der Greensill Bank AG hat viele Menschen verunsichert. Sie fragen sich, ob Bankeinlagen sicher sind. Die gute Nachricht: Ihre Einlagen bei den privaten Banken in Deutschland sind durch zwei umfassende Sicherungssysteme auch in Krisenzeiten optimal geschützt. Dafür sorgen die gesetzliche und die freiwillige Einlagensicherung.  

Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung? 

Das erste ist die gesetzliche Einlagensicherung. Alle Banken sind in Deutschland – ebenso wie in der gesamten Europäischen Union – dazu verpflichtet, die Einlagen ihrer Kunden abzusichern. Der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist die Aufgabe übertragen, Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu schützen. Im Falle des Eintritts eines Entschädigungsfalls eines Kreditinstituts entschädigt die EdB die Kunden innerhalb von sieben Arbeitstagen. Pro Sparer und Bank sind 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. In besonderen Fällen besteht sogar ein Schutz bis 500.000 Euro.

Wie funktioniert die freiwillige Einlagensicherung?

Was aber, wenn die Einlagen eines Sparers diese Summe überschreiten? Dann greift für die privaten Banken in Deutschland in vielen Fällen die freiwillige Sicherungseinrichtung, der Einlagensicherungsfonds (ESF). Finanziert wird dieser durch eine Umlage der Mitglieder. Viele Banken beteiligen sich an der freiwilligen Einlagensicherung. Pro Kunde sind so mindestens 750.000 Euro durch die freiwillige Einlagensicherung geschützt, bei vielen privaten Banken sogar deutlich mehr, sodass auch Sparer mit hohen Einlagen ihr Geld in einem Entschädigungsfall vollumfänglich zurückerhalten. In welcher Höhe Ihre private Bank Einlagen sichert, erfahren Sie hier

Sind auch die Wertpapiere im Depot durch die Einlagensicherung geschützt? 

Aktien, Fonds und ETFs im Depot einer Bank verbleiben grundsätzlich im Eigentum des Sparers, die Bank fungiert nur als Verwalter. Sie sind in einem Entschädigungsfall geschützt – wird eine Bank insolvent, können Anleger grundsätzlich ihr Depot zu einem anderen Institut übertragen. 

Wie sind Gemeinschaftskonten, z.B. von Ehegatten, geschützt?

Grundsätzlich gilt der Schutzumfang pro Kreditinstitut und pro Kunde, unabhängig von der Anzahl der Konten. Im Falle von Eheleuten können beide Kontoinhaber je einen Betrag von bis zu EUR 100.000 (bzw. im Rahmen der freiwilligen Einlagensicherung durch den Einlagensicherungsfonds bis zur Sicherungsgrenze von 74,964 Mio. Euro) beanspruchen. Das Guthaben (im Falle des Einlagensicherungsfonds auch die Forderungen) wird auf die einzelnen Kontoinhaber zu gleichen Teilen verteilt, sofern nicht bei der Kontoeröffnung eine abweichende Regelung vereinbart wurde. 
Sofern Inhaber von Gemeinschaftskonten auch über Einzelkonten bei demselben Kreditinstitut verfügen, werden diese bei der Berechnung der Höhe der Entschädigung für den betreffenden Kontoinhaber berücksichtigt. 

Kann man auf das Schließfach bei der Bank zugreifen?

Dem Schließfachmieter steht im Falle der Insolvenz der Bank ein sogenanntes Aussonderungsrecht an den Gegenständen in seinem Safe zu. Die unter Moratorium stehende Bank kann daher bei der BaFin beantragen, die Schließfächer für ihre Kunden zu öffnen. Diesem Antrag wird in der Regel stattgegeben.

Was geschieht, wenn Kunden der Bank Vermögenswerte als Sicherheiten übertragen haben?

Diese Sicherheiten können erst frei gegeben werden, wenn der damit besicherte Kredit abgelöst wurde.

Bestehen die Verpflichtungen von Kunden (z.B. Tilgungszahlungen auf Darlehen) gegenüber der Bank weiter?

Die Verpflichtungen bestehen im vollen Umfang weiter. Besondere Zahlungsaufforderungen an den Kunden sind nicht erforderlich.

Fazit zur Einlagensicherung

Auch in Krisenzeiten ist die Bank der sicherste Ort für Ihr Geld. Sogar im unwahrscheinlichen Falle einer Bankinsolvenz erhalten Sparer ihr Vermögen regelmäßig vollständig zurück. 

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Dr. Henrik Meyer

Director

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