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Neues EU-Datenschutzrecht: Was Bankkunden jetzt wissen müssen

03.05.2018Artikel
Sylvie Ernoult
Kathleen Altmann
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Ab 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung – mit Folgen für jeden Bürger und Bankkunden. Damit soll den Herausforderungen der Digitalisierung Rechnung getragen und ein EU-weit einheitliches Datenschutzrecht geschaffen werden. 
 
Unternehmen sind künftig umfassender als bisher verpflichtet, ihre Kunden über die Verwendung von Daten zu informieren. Zusätzlich werden die Rechte der Kunden erweitert, beispielsweise das Auskunftsrecht und das Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung. Das bedeutet konkret für Bankkunden: Das hohe Datenschutzniveau bleibt bestehen, wird noch weiter gestärkt und vor allem transparenter.

Was macht meine Bank mit meinen Daten? Welche Quellen und Daten werden genutzt und für welche Zwecke? Kann ich der Datennutzung in bestimmten Fällen widersprechen? Antworten zu diesen und weiteren Fragen finden Bankkunden in einer Informationsschrift zur EU-Datenschutz-Grundverordnung, die die Banken ihren Kunden demnächst zur Verfügung stellen oder schon per Brief übermittelt haben.
 
Wichtig ist aber auch: Die allermeisten von Banken getätigten Datenverarbeitungen bleiben weiterhin zulässig. Denn diese erfolgen ganz überwiegend zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben. 
 
Gemeint ist hiermit beispielsweise die Erhebung persönlicher Daten bei einer Kontoeröffnung oder die Datennutzung für einen Kreditvertrag. Auch sind Banken bei der Erhebung der Abgeltungsteuer oder zur Bekämpfung von Geldwäsche gesetzlich zur Datenverarbeitung verpflichtet. Die Einzelheiten kann der Kunde der Datenschutzinformationsschrift der Banken entnehmen.