Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) haben zur Konsultation der BaFin zur 1. Änderungsverordnung zur Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung (MaSanV) Stellung genommen. Insbesondere wird an einigen Stellen von der DK noch Klarstellungsbedarf gesehen, z.B. im Hinblick auf die Kalibrierung der "Schwellenwerte“ von Kapitalindikatoren, das Kriterium der Unverzüglichkeit im Eskalations- und Entscheidungsprozess oder der Auswahl von Indikatoren.