Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich an der BaFin-Konsultation zum Entwurf der Neufassung eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) beteiligt. Die Implementierung der Mindestanforderungen ist durch die damit verbundene notwendige Entwicklung von Systemen und Prozessen mit erheblichem Aufwand für die Institute verbunden. Dies ist noch stärker zu berücksichtigen.