Eine Form, im Alter Einkommen zu beziehen, ist die gesetzliche (staatliche) Rente. Wer alt genug ist und mindestens fünf
Jahre eingezahlt hat, kann einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem sogenannten Umlageverfahren: Die von den Versicherten (u. a. Arbeitnehmer)
und Arbeitgebern eingezahlten Beiträge werden unmittelbar wieder ausbezahlt (umgelegt) – an die Rentenempfänger.
Der Zusammenhang zwischen der beitragszahlenden und der Generation, die Rente empfängt, wird auch als Generationenvertrag
bezeichnet. Es ist allerdings weniger ein echter Vertrag (nirgends aufgeschrieben, von niemandem unterschrieben) als vielmehr
ein Prinzip der Solidarität zwischen den Generationen. Die arbeitende Generation übernimmt dabei die Verpflichtung zur
Renten-Beitragszahlung. Sie erwartet gleichzeitig, dass die ihr nachfolgende Generation dies ebenso machen wird.