Wie funktioniert das mit der Bankvollmacht?

Frage 1

Wem sollte ich eine Bankvollmacht für mein Konto erteilen, falls ich mich selbst mal nicht um mein Konto kümmern kann?

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Eltern oder einer erwachsene Vertrauensperson
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Freundinnen oder Freunden
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Lehrerinnen oder Lehrern
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Geschwistern

Frage 2

Sind meine Eltern immer verfügungsberechtigt oder kann ich irgendwann sagen: Das ist jetzt mein Konto?

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Eltern bleiben immer Eltern und haben immer Zugriff auf das Konto.
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Ja, ab dem 18. Lebensjahr erlischt die Verfügungsberechtigung der Eltern.
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Ab dem 18. Lebensjahr können die Eltern selbst entscheiden, ob sie noch Zugriff haben möchten.
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Ja, wenn man länger als 1 Jahr das Konto nicht überzogen hat, kann man den Eltern den Zugriff entziehen.

Frage 3

Muss ich jedes Mal meine Eltern fragen, wenn ich Geld abhebe?

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Ja, Jugendliche müssen zum Geldabheben immer die Erlaubnis der Eltern einholen und vorweisen.
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Nein, Jugendliche dürfen eigenständig Geld abheben. Die Eltern dürfen aber festlegen, wie viel vom Konto abgehoben werden darf. Sie müssen dies aber nicht.
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Ja, Jugendliche sollen zwar lernen selbstständig mit Geld umzugehen, aber sie sind ja noch nicht 18 Jahre alt.

Frage 4

Warum ist es sinnvoll, dass meine Eltern verfügungsberechtigt sind?

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Sie können mich bei der Erledigung von Bankgeschäften unterstützen.
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Sie können sich um mein Konto kümmern, wenn ich zum Schülerinnen- bzw. Schüleraustausch im Ausland bin.
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Sie können etwas erledigen, wenn ich im Urlaub bin.
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Sie müssen für mich Geld abheben. Ich darf es ja selbst nicht.