Bei einem VL-Vertrag setzt sich die Summe aus den Leistungen von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer (eigene Leistung) UND gegebenenfalls der Arbeitnehmersparzulage des Finanzamtes zusammen.
Summe = Arbeitgeber/eigene Leistung + Arbeitnehmersparzulage
VL-Veträge habe eine grundsätzliche Sperrfrist von sieben Jahren.
Beim Bausparen werden die Leistungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (eigene Leistung)
in jedem Jahr eingezahlt. Das Gleiche gilt auch für die Arbeitnehmersparzulage. Diese wird auch
jedes Jahr eingezahlt.
Beim Fondssparen ruht der VL-Vertrag im siebten Jahr. Die Leistungen von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer (eigene Leistung) werden in jedem Jahr außer im siebten Jahr
eingezahlt. Die Arbeitnehmersparzulage des Finanzamtes wird aber in jedem Jahr eingezahlt.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt beim
- Bausparen bis zu 42,30 Euro pro Jahr
- Fondssparen bis zu 80,00 Euro pro Jahr
Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr bei der Steuererklärung beantragt werden („Antrag auf Festsetzung der
Arbeitnehmersparzulage“).