Wasserzeichen
FinanzbildungUnternehmen

Mindestlohn und Minijobs – was sich künftig ändern soll

24.03.2022Artikel
Julia Topar
Dr. Henrik Meyer
background
hero

Eines der zentralen Versprechen der SPD im Bundestagswahlkampf war die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 Euro. Es verwundert daher nicht, dass sich die neue Bundesregierung diesem Vorhaben gleich zu Beginn ihrer Regierungszeit gewidmet hat: Ab 1. Oktober 2022, so der Ende Januar im Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf, sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 12 Euro pro Stunde verdienen. Gegenwärtig beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro, für Anfang Juli wurde bereits eine Erhöhung auf 10,45 Euro von der Mindestlohnkommission beschlossen. Die Mindestlohnkommission setzt sich aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Ökonomen zusammen und ist eigentlich dafür verantwortlich, die Höhe des Mindestlohns festzusetzen. Dass nun die Politik an der Kommission vorbei den Mindestlohn per Gesetz anheben will, sorgt auf der Arbeitgeberseite für viel Kritik; sie spricht von einem Eingriff in die Tarifautonomie. 

Höherer Mindestlohn: Viele Beschäftigte profitieren 

Von der Erhöhung auf 12 Euro sollen dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zufolge 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren. Das bedeutet: Fast jedes zweite Unternehmen (44 Prozent) müsste seine Löhne nach oben korrigieren, wie aus einer Umfrage des Münchener Ifo-Instituts für den Personaldienstleister Randstad hervorgeht. Befragt wurden rund 1.000 Personalverantwortliche aus Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen. Die Ergebnisse zeigen, dass die außerplanmäßige Anhebung verschiedene Wirtschaftszweige unterschiedlich stark trifft. So gaben 54 Prozent der Betriebe aus dem Handel an, ihre Gehaltsstrukturen anpassen zu müssen, im Dienstleistungssektor sind es rund 42 Prozent. Am geringsten ist der Anteil der betroffenen Unternehmen mit 37 Prozent in der Industrie, die traditionell höhere Löhne zahlt.

Reform der Minijobs

Politisch eng verknüpft mit der Anhebung des allgemeinen Mindestlohns ist die Erhöhung der Minijobverdienstgrenze von bisher 450 Euro auf künftig 520 Euro im Monat sowie eine Neuregelung der Sozialbeiträge oberhalb der Minijobgrenze; auch dieses Gesetz soll zum 1. Oktober in Kraft treten, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht. Minijobber und -jobberinnen können bislang bis zu 450 Euro im Monat verdienen, ohne dass sie hierauf Sozialbeiträge zahlen müssen. Doch von 451 Euro an wird abrupt ein Abgabensatz von zunächst rund 10 Prozent auf den gesamten Verdienst fällig; dieser steigt dann gleitend in einer Zone bis 1.300 Euro auf den regulären Arbeitnehmeranteil von rund 20 Prozent. 

Das aber bedeutet: Nach dem bisherigen Beitragsrecht sinkt der Nettolohn bei einem Gehalt von 451 Euro um rund 45 Euro, sodass ein Nettolohn von mehr als 450 Euro erst wieder ab einem Bruttolohn von etwa 510 Euro erreicht wird. Zukünftig soll der Arbeitnehmeranteil an den Sozialbeiträgen – ab der dann höheren Minijobgrenze von 520 Euro – ohne einen solchen Sprung beginnen; überdies wird sein weiterer Anstieg über eine bis 1600 Euro erweiterte Zone verteilt. Im Gegenzug sieht der Regierungsentwurf höhere Beiträge für Arbeitgeber oberhalb der Verdienstgrenze vor. Bisher müssen diese zwar auf Minijobs einen erhöhten Abgabensatz von 28 Prozent zahlen, darüber fällt dieser aber sofort (ab 451 Euro) auf die regulären rund 20 Prozent zurück. Künftig soll ihr Abgabensatz dagegen gleitend auf den Normalsatz sinken – spiegelbildlich zum sanfteren Anstieg für die Arbeitnehmer.

Minijobs bleiben umstritten

Minijobber sollen künftig also Arbeitszeit und Verdienst erhöhen können, ohne dass die Sozialbeiträge ihr Lohnplus zunichtemachen. Die Bundesregierung will dadurch den Übergang in eine reguläre beitragspflichtige Beschäftigung erleichtern und zu verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Gerade Letzteres wird dem Minijob angelastet; auch gilt er als „Teilzeitfalle“ für Frauen, die einen überproportional großen Anteil unter den Beziehern von Minijobs ausmachen. Die Anhebung der Minijobgrenze als solche wird daher von Gewerkschaften, SPD und Grünen eigentlich abgelehnt. Durch den höheren Mindestlohn wäre die Höchstarbeitszeit für Minijobber allerdings von 10,5 auf 8,6 Stunden je Woche gesunken, ohne dass ihr Konto vom höheren Mindestlohn profitiert.