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Deutsche Kreditwirtschaft fordert mehr Freiraum für Innovationen im Zahlungsverkehr

05.07.2022Presseinformation
Thomas Schlüter
Cornelia Schulz
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Die Europäische Kommission hat mit der Überprüfung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2 – PSD2) begonnen. Die Deutsche Kreditwirtschaft plädiert dafür, sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kunden zu orientieren und den Instituten mehr Raum für Innovationen zu geben. Derzeit blockiert die Richtlinie diese und setzt Fehlanreize im Markt.  

Mit der 2018 in Kraft getretenen PSD2 sollte der Wettbewerb gefördert sowie Daten aus dem Zahlungsverkehr nutzbar gemacht werden. Dafür wurden unter anderem Kundenschnittstellen von Banken und Sparkassen für neue Dienstleister geöffnet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft wurden diese angestrebten und grundsätzlich positiv zu wertenden Ziele nicht erreicht. Vielmehr wurden bestimmte Produkte und Geschäftsmodelle einseitig privilegiert. Kontoführende Institute wurden dazu verpflichtet, diese zu unterstützen – unabhängig davon, ob sie dem individuellen Bedarf ihrer Kunden entsprechen. 

Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des federführenden Bankenverbands: „Die Kreditwirtschaft hat einen sicheren europäischen Markt für Angebote im Zahlungsverkehr geschaffen, der sich an den Kundenbedürfnissen orientiert. Der Gesetzgeber muss Raum für Weiterentwicklung und Innovationen lassen: Diese können auch durch Kooperationen zwischen Banken und Sparkassen sowie anderen Zahlungsdienstleistern entstehen. Weitere einseitige Belastungen der kontoführenden Institute wären hingegen kontraproduktiv.“

In einem Positionspapier setzen sich die Verbände der deutschen Banken und Sparkassen daher dafür ein, das regulatorische Umfeld im Zahlungsverkehr in den kommenden Jahren stabil zu halten. Die Europäische Kommission sollte sich auf die Ziele der ersten Europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD1) besinnen – und Nachjustierungen auf Basis der tatsächlichen Bedürfnisse des Marktes vornehmen. Zum Beispiel sollten die vertraglichen Informationspflichten im Sinne des Kunden vereinfacht und gestrafft werden sowie die Besonderheiten digitaler Kommunikation berücksichtigen. Auch den besonderen Produktanforderungen und dem höheren Professionalitätsgrad von Firmenkunden sollte stärker Rechnung getragen und mehr Flexibilität ermöglicht werden.