Deutsche Kreditwirtschaft: Zahlungskontengesetz entspricht heute bestehender Praxis
Schon heute besteht in Deutschland ein hohes Serviceniveau bei Girokonten. 99 Prozent aller Bürger haben bereits ein Girokonto. Das Zahlungskontengesetz setzt vor allem die in Deutschland bestehende Praxis der Banken und Sparkassen um, sorgt dabei aber für erhebliche Anforderungen an Organisation und Abläufe bei den Kreditinstituten, deren Umsetzung entsprechend Zeit benötigt.
Um die Vorgaben der neuen Regelungen umzusetzen, ist die Ausschöpfung der vom Richtliniengeber eingeräumten Umsetzungsfrist bis Mitte September 2016 zwingend erforderlich. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass der Gesetzgeber diese Zeiträume für die Regelungsbereiche Kontowechsel und Entgelttransparenz vorgesehen hat. Die DK hält diese Fristen auch für die Umsetzungsmaßnahmen im Bereich Basiskonten für unerlässlich. Hier sieht der deutsche Gesetzgeber bislang eine frühere Umsetzung bis Juni 2016 vor.
Ferner spricht sich die DK dafür aus, die vom europäischen Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit zu nutzen, dass Verbraucher ihr „echtes Interesse“ an einer Basiskontoeröffnung nachweisen müssen. Dies kann helfen, kriminellen Missbrauch zu verhindern.
Ansprechpartner:
Stefan Marotzke
für Die Deutsche Kreditwirtschaft
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
Tel.: +49 30 20225-5110
Melanie Schmergal
Bundesverband der DeutschenVolksbanken und Raiffeisenbanken e. V.
Tel.: +49 30 2021-1300
Dr. Kerstin Altendorf/Thomas Schlüter
Bundesverband deutscher Banken e. V.
Tel.: +49 30 1663-1250 / -1230
Dominik Lamminger
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.
Tel.: +49 30 8192-160
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: +49 30 20915-330