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Deutsche KreditwirtschaftVerbrauchergirocard

DK zum Beschluss des Bundesrates zur Ladesäulenverordnung

17.09.2021Presseinformation
Stefan Marotzke
Cornelia Schulz
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Der Bundesrat hat heute die von der Bundesregierung vorgeschlagene Novelle der Ladesäulenverordnung endgültig verabschiedet. Damit ist der Weg frei für E-Auto-Fahrerinnen und -Fahrer, die für das Aufladen ihrer Fahrzeuge ab 2023 an allen E-Ladesäulen bequem und sicher mit Kredit- oder Debitkarten wie der girocard zahlen können. 

„Der Bundesrat hat mit seiner klugen und zukunftsorientierten Entscheidung die Tür für die Elektromobilität weit aufgestoßen. Verbraucher wollen den Strom fürs Elektroauto so bequem und einfach mit der Karte bezahlen können wie heute ihre Tankrechnung an der Tankstelle. Die heutige Entscheidung ist richtungsweisend gibt der Elektromobilität in Deutschland einen wesentlichen Schub. Alle Augen richten sich nun auf die europäische Ebene, wo ebenfalls Regelungen für die Infrastruktur vorbereitet werden, die für die Elektromobilität notwendig ist. Auch Europas Gesetzgeber müssen im Interesse der Verbraucher das Bezahlen mit Kredit- und Girokarten an den E-Ladesäulen möglich machen“, so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), der in diesem Jahr Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist.

Die Europäische Kommission hat im Juli 2021 als Teil ihres sogenannten „Green Deal“ einen Entwurf für die sogenannte „Alternative Fuel Infrastructure Regulation“ (AFIR) vorgestellt, die die entsprechende EU-Richtlinie („Alternative Fuel Infrastructure Directive“, AFID) weiterentwickelt. Die EU-Kommission erkennt in ihrem Entwurf an, dass emissionslose Antriebe sich nur durchsetzen, wenn Verbraucher ihre Elektro-, Wasserstoff- oder anderweitig betriebenen Fahrzeuge überall in der EU so einfach und bequem aufladen oder nachtanken können, wie sie es von der Tankstelle heute gewohnt sind.