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Deutsche Kreditwirtschaft

DK begrüßt Maßnahmen zur Unterstützung der Banken

28.04.2020Presseinformation
Cornelia Schulz
Steffen Steudel
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das heute von der Europäischen Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket, das aus einem Verordnungsvorschlag zur Änderung der Bankenverordnung sowie einer Interpretationsmitteilung besteht. Mit diesem Paket unterstützt die Kommission die Banken und Sparkassen dabei, für die Wirtschaft die gravierenden Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.

Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen werden zu einer Kapitalentlastung führen. Damit tragen sie dazu bei, dass unsere Banken und Sparkassen weiter und mehr dringend benötigte Kredite vergeben können. Sie sind aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Beitrag, um die Realwirtschaft in der aktuellen Coronakrise zu stabilisieren, betonte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.

Die wenigen zielgerichteten Maßnahmen im neuen Verordnungsvorschlag sehen weitgehend eine frühere Umsetzung von Elementen der im vergangenen Jahr verabschiedeten Bankenverordnung vor oder ziehen geplante bzw. auf Baseler Ebene vereinbarte Regelungen vor.

Wir halten es aber für notwendig, dass nun im Gesetzgebungsverfahren - auch wenn es sich um ein beschleunigtes Verfahren handelt - einige weitere, dringende Regelungen diskutiert und nachjustiert werden können, so Kolak weiter. Diese würden es den Banken ermöglichen, Teile der angesparten Kapitalreserven für die Abmilderung der Folgen der Pandemie zu nutzen.

Neben der vorgeschlagenen Ausnahme von Zentralbankreserven, die aus unserer Sicht nicht weit genug geht, da sie zeitnah und grundsätzlich von der Berechnung der Leverage Ratio hätten ausgenommen werden sollen, sollten auch staatlich garantierte Kredite (Förderkredite) explizit von der Berechnung der Leverage Ratio ausgenommen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Banken in der Lage sind die Förderkredite des Staates effizient an die Wirtschaft durchzuleiten.

Positiv ist das Vorziehen der in der CRR II angelegten Regelung, Investitionen in Software nicht mehr pauschal vom Eigenkapital abzuziehen. Damit durch diese Regelung tatsächlich Kapital zur Kreditvergabe freigesetzt werden kann, bedarf es einer praktikablen und effizienten Umsetzung.

Die DK hätte sich hier ein politisches Signal zur Aussetzung der diesjährigen Bankenabgabe gewünscht. Denn: Die Gelder sollten jetzt zur Abwendung der aktuellen Krise der Realwirtschaft verwendet werden. Hierdurch würde dem einheitlichen Abwicklungsfonds auch kein „Schaden“ entstehen, denn die Beitragslücke wäre von den Instituten in den Folgejahren zu schließen. Gleichzeitig hätte das kapitalschonende Instrument der unwiderruflichen Zahlungszusagen (IPCs) bei der Zurverfügungstellung der Mittel für die Bankenabgabe, gestärkt werden müssen.

Positiv bewerten die Vertreter der deutschen Banken die heute veröffentlichte Mitteilung, die über Interpretationshinweise für den bestehenden Gesetzesrahmen Kapitalspielräume schaffen soll.