Wasserzeichen
Deutsche KreditwirtschaftRegulierungEuropäische Union

DK: Kommissionsvorschlag zur Umsetzung von Basel IV belastet Wirtschaft

27.10.2021Presseinformation
Stefan Marotzke
Cornelia Schulz
background
hero

Die Europäische Kommission hat heute ihre Legislativvorschläge für die Umsetzung der Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht vorgelegt. Mit dem Basel IV genannten Paket findet nach gut zehn Jahren laufender Veränderungen die Überarbeitung des regulatorischen Rahmenwerkes für Banken ihren vorläufigen Schlusspunkt. Geändert werden vor allem Verfahren, mit denen die Banken die Höhe der Eigenkapitalunterlegung für ihre Risiken berechnen. 

„Mit diesem Paket zeigen die Europäer, dass sie bereit sind, internationalen Regulierungsvorgaben gerecht zu werden,“ so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). „Die Vorschläge der Europäischen Kommission werden allerdings bei den europäischen Instituten zu deutlich steigenden Eigenkapitalkosten führen. Dies wird nicht ohne Folgen für die europäische Wirtschaft bleiben. Eine spürbare Belastung durch steigende Kapitalkosten ist nicht auszuschließen.“ Die von der Kommission berechneten Anstiege der Kapitalanforderungen von 6,4-8,4 % greifen zu kurz, da die durchschnittliche Betrachtung die signifikanten Anstiege bei Banken mit risikoarmen Geschäftsmodellen oder in einzelnen EU-Mitgliedstaaten wie in Deutschland verschleiert. Es ist zu befürchten, dass ein Teil des Kreditgeschäfts aus dem Bankensektor in weniger regulierte Bereiche abwandert. In den kommenden Verhandlungen gilt es nun darauf hinzuarbeiten, dass eine stabile Finanzierung der europäischen Wirtschaft sichergestellt wird. 

Aus Sicht der DK sollte bei den Vorgaben zur Berechnung des sog. Output Floors angesetzt werden. Dabei müsste zum einen sichergestellt werden, dass der Output-Floor als gesonderte Kapitalanforderung umgesetzt wird (sog. Parallel-Stacks-Ansatz). Zum anderen sollte der Output-Floor nur auf die von den Baseler Aufsehern explizit genannten Kapitalanforderungen angewendet werden. Die EU-spezifischen Aufschläge sowie die Puffer für systemrelevante Institute und systemische Risiken sollten hingegen nicht mit einbezogen werden. 

Schackmann-Fallis stellt klar: „Die Deutsche Kreditwirtschaft steht zu den Baseler Vereinbarungen. Bei deren Umsetzung muss aber darauf geachtet werden, dass europäische Institute im Vergleich zur internationalen Konkurrenz nicht über Gebühr mit steigenden Kapitalanforderungen belastet werden. Hier scheinen die Vorschläge noch nicht angemessen.“ Auch wenn einige europäische Besonderheiten wie zum Beispiel die Beibehaltung des langjährig bewährten Unterstützungsfaktors für kleinere und mittlere Unternehmen Eingang gefunden haben, so führen die neuen Vorgaben dennoch zu einem signifikanten Anstieg der Kapitalanforderungen. 

Positiv zu bewerten ist, dass der Gesetzgeber zumindest eine Lösung vorschlägt, um die vielen europäischen Unternehmen ohne externes Rating nicht übermäßig zu belasten. Jedoch ist die zeitlich begrenzte Übergangsbestimmung unzureichend. Zu begrüßen ist es, dass die Vorschläge bei der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Beteiligungen stärker danach differenzierten, ob diese aus strategischen, langfristigen Erwägungen hinaus getätigt werden oder mit dem Ziel, kurzfristige Gewinne aus Wertsteigerungen der Beteiligungsunternehmen zu erzielen. „Leider wurde zu wenig für mehr Verhältnismäßigkeit in der Regulierung getan – die hohen administrativen Regulierungslasten müssen reduziert werden“, so Schackmann-Fallis. 

Insgesamt besteht aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft dringender Nachbesserungsbedarf, um die zusätzlichen Belastungen für große und kleine Institute und somit letztlich für die europäische Wirtschaft als Ganzes zu begrenzen. Mit dem vorgeschlagenen Anwendungsbeginn zum 1. Januar 2025 trägt die Europäische Kommission dem Legislativverfahren Rechnung und räumt dem Europäischen Parlament und dem Rat ausreichend Zeit ein, dieses für den europäischen Finanzsektor wichtige Gesetzespaket zu bewerten und zu verhandeln. Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt unverändert dort.