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KfW-Schnellkredite ab 15. April

14.04.2020Presseinformation
Carsten Dickhut
Anne Huning
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Ab 15. April können die Förderkredite für von der Coronakrise betroffene mittelständische Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bei den deutschen Banken und Sparkassen beantragt werden. Die KfW-Schnellkredite ermöglichen durch die schlankeren Antragsanforderungen der KfW eine beschleunigte Förderkreditbearbeitung.

Die Deutsche Kreditwirtschaft steht bereit und unternimmt alle Anstrengungen, den Mittelstand auch im Rahmen des neues Programms mit allen Kräften zu unterstützen.

Informationen zum KfW-Schnellkredit