Auflösung von Verbindlichkeiten aus umsatzlosen Sparkonten
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich in einer Eingabe an das Bundesfinanzministerium für eine sachgerechte und bundeseinheitliche Vorgehensweise bei der steuerbilanziellen Behandlung von sog. umsatzlosen Sparkonten durch die Finanzverwaltung – insbesondere durch das Bundeszentralamt für Steuern – ausgesprochen.