Stellungnahme BdB zu Doppelbesteuerungsabkommen und Binnenmarkt: konkrete Beispiel für Doppelbesteuerung
Der Bankenverband hat mit Schreiben vom 10. September 2010 im Rahmen der öffentlichen Online-Konsultation der Europäischen Kommission zur Befragung von Unternehmen, Privatpersonen und Experten zum Problem der Doppelbesteuerung bei grenzüber-schreitenden Tätigkeiten in der EU Stellung genommen.
Darin wird die Initiative der Europäischen Kommission begrüßt - verbunden mit der Hoffnung auf Impulse zur erheblichen Verringerung steuerlicher Hindernisse im EU-Binnenmarkt auf dem Gebiet der direkten Steuern durch Koordinierungsregelungen, die eine konsistente ertragsteuerliche Einmalerfassung bewirken.
Nach Auffassung des Bankenverbandes verletzt eine Doppel- oder Mehrfacherfassung
grenzüberschreitend erwirtschafteter Gewinne bzw. Einkünfte das Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot der Grundfreiheiten im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; insbesondere Niederlassungsfreiheit - Artikel 49 AEUV; Dienstleistungsfreiheit -Artikel 46 AEUV; Kapitalverkehrsfreiheit - Artikel 63 ff. AEUV). Im Einzelnen benennt der Bankenverband folgende Problemfelder, für die es gilt, alsbald Lösungsansätze zu entwickeln:
- grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit, insbesondere betreffend Betriebsstättenbesteuerung;
- Zuweisung der Gewinne an eine EU-Bankbetriebsstätte (Stichworte: Dotationskapital, Zuordnung Finanzierungsaufwand, umrechnungsbedingte Währungsverluste, Gesamtheit von Leistungen, Global Trading -Verrechnungspreise, Korrekturen - Gegenkorrekturen als Folge von Anpassungen von steuerlichen Außenprüfungen);
- grenzüberschreitende Verlustverrechnung von EU-Betriebsstätten beim deutschen Stammhaus;
- Quellenbesteuerung auf Dividenden im Streubesitz von Gebietsfremden; Rückforderung der Dividendensteuer in Italien, Niederlande, Belgien, Spanien und Portugal;
- Verfahren zur Quellensteuererleichterung insbesondere auch für deutsche Banken und Fondsvermögen;
- Quellenbesteuerung auf Zinszahlungen grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen an Gebietsfremde;
- nationale Missbrauchsmaßnahmen;
- Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz auch in EU-Fällen;
- Vermeidung der Doppelbesteuerung, insbesondere Einschränkungen bei der DBA-Freistellungsmethode durch bilaterale Rückfallsklausel ("subject-to-tax") und Umschaltklausel ("switch-over");
- unilaterale „switch-over"-Klausel;
- § 20 Abs. 2 AStG;
- § 50d Abs. 9 S. l Nr. 2 EStG;
- gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 AStG;
- keine Anrechenbarkeit EU-ausländischer Ertragssteuern auf die deutsche Gewerbesteuer -Überbesteuerung wegen Anrechnungsüberhängen;
- Doppelbelastung späterer Gewinnausschüttungen der ausländischen Gesellschaft durch Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags und Besteuerung der Ausschüttung der dem Hinzurechnungsbetrag zu Grunde liegenden Einkünfte;
- grenzüberschreitender Arbeitnehmereinsatz auf kurze Zeit im Stammhaus bzw. in der Betriebsstätte („Commuter-Taxation"). […]