Sachsen-Anhalt
Maßnahmen
Das Land Sachsen-Anhalt stellte mit der Corona-Soforthilfe „SACHSEN-ANHALT ZUKUNFT“ Darlehen für diverse Unternehmen jeglicher Größe zur Verfügung. Neuanträge sind seit dem 31. Mai 2020 allerdings lediglich noch für die „IB-Darlehen für kleine, mittlere und große Unternehmen“ und „IB-Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen“ möglich.
Daneben sind auch Zuschüsse im Rahmen der Bundesmittel (außerordentliche Wirtschaftshilfen bzw. Überbrückungshilfen) sowie IB-Mezzanine-Darlehen für Start-ups und kleine Mittelständler im Rahmen der Säule II des Start-Up Schutzschildes der Bundesregierung möglich. Auch das Bürgschaftsangebot wurde erweitert.
Einen generellen Überblick über die Landesmaßnahmen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zu Krediten und Bürgschaften.