DK-Stellungnahme zur BaFin-Konsultation geänderter Erheblichkeitsschwellen in Bezug auf die CRR-Ausfalldefinition
Die BaFin passt die Erheblichkeitsschwellen zur Bestimmung eines Schuldnerausfalls gemäß CRR an. Hierzu wurde ein Änderungsentwurf in Bezug auf §16 der Solvabilitätsverordnung (SolvV) vorgelegt. Die DK hat dies knapp kommentiert.