DK-Stellungnahme BGH-Urteil „Kostenpflichtige Ersatzkarte“
Der BGH hat in einer Entscheidung vom 20. Oktober 2015 (Az: XI ZR 166/14) die von einem einzelnen Kreditinstitut verwendete Formulierung einer Entgeltregelung beanstandet, auf deren Basis das Institut ein Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte berechnet hat. Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die von der Bank konkret verwendete, vom BGH beanstandete Formulierung, so dass sich die Entscheidung nicht verallgemeinern lässt.
Insbesondere bedeutet die BGH-Entscheidung nicht, dass für den Vorgang der Ausstellung einer Ersatzkarte insgesamt kein Entgelt berechnet werden darf. Bisher liegt lediglich die vom BGH zu der Entscheidung herausgegebene Pressemitteilung vor. Eine weitergehende Bewertung des Urteils wird dementsprechend erst nach dem Vorliegen der Entscheidungsgründe des Urteils möglich sein.
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für Die Deutsche Kreditwirtschaft
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Dr. Kerstin Altendorf/Thomas Schlüter
Bundesverband deutscher Banken e. V.
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Dominik Lamminger
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.
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Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: +49 30 20915-330