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Stellungnahme zur Offenlegung von ESG-Risiken gemäß Artikel 449a CRR

02.06.2021Stellungnahme
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Die Deutsche Kreditwirtschaft hat am 1. Juni 2021 zu der EBA-Konsultation zum Entwurf eines technischen Durchführungsstandards (ITS) zur Offenlegung von ESG-Risiken gemäß Artikel 449a CRR Stellung genommen. 

Die DK erachtet die doppelte Offenlegung von Templates in zwei externen Berichten der Institute für überflüssig (Säule 3-Offenlegung sowie Delegierter Rechtsakt der KOM zu Art. 8 Taxonomie-VO). Sowohl die Granularität als auch der Umfang der vorgeschlagenen EBA-Vorlagen erscheinen nicht sachgerecht und entsprechen eher einem Meldebogen als einem Offenlegungstemplate.  Zudem hält die DK mehr Klarheit bezüglich verschiedener Fragestellungen für erforderlich.