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DK-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission zum ESA-Review 2021

08.06.2021Stellungnahme
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Im Frühjahr 2021 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zu den ESAs gestartet, die den Auftakt des diesjährigen ESA-Reviews bildet. Die regelmäßigen ESA-Reviews sind eine Gelegenheit, den regulatorischen Rahmen und die Praxis der European Banking Authority (EBA), der European Securities and Markets Authority (ESMA) und der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) zu analysieren und zu verbessern. 

Die DK ist der Auffassung, dass das derzeitige System der Finanzaufsicht, das die ESAs sowie die zuständigen nationalen Behörden (national competent authorities, NCAs) umfasst, grundsätzlich bestehen bleiben sollte, da es den unterschiedlichen Marktstrukturen der Mitgliedstaaten am besten gerecht wird. Die NCAs verfügen über fundierte Kenntnisse der Besonderheiten der jeweiligen nationalen Märkte und damit über die notwendige aufsichtsrechtliche Expertise. Das ESA-Review 2019 hat das Mandat der ESAs sinnvoll und ausreichend angepasst, und die DK sieht derzeit keinen Bedarf für zusätzliche Elemente.

Zudem sind wir der Ansicht, dass der Prozess für ESA-Q&As verbessert werden muss, da die von den ESAs herausgegebenen Q&As zwar nicht formal bindend sind, aber in der Praxis fast rechtlichen Status erlangen. Am wichtigsten ist aus Sicht der DK, dass die Q&As vollständig mit den entsprechenden Level-1- und Level-2-Texten übereinstimmen. Eine weitere Verbesserung bestünde darin, wichtige Q&As vorab zu konsultieren. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, die Antworten der ESAs von einer externen Stelle überprüfen zu lassen.