Die Europäische Kommission überprüft derzeit, wie die Mitgliedstaaten die Finalitätsrichtlinie (SFD) auf ihre eigenen Institute anwenden, die direkte Teilnehmer von Abwicklung- und Zahlungssystemen sind, die dem Recht eines Drittlands unterliegen, sowie auf die im Zusammenhang mit der Teilnahme an solchen Systemen geleisteten dinglichen Sicherheiten. Die DK spricht sich für eine Erweiterung des Schutzes der SFD auf alle relevanten und anerkannten Systeme aus.