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DK-Stellungnahme zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kryptoassets

14.09.2021Stellungnahme
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Die DK hat zu einer Konsultation des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-Assets Stellung genommen. Aus Sicht der DK bedarf es eines einheitlichen globalen Rahmens für den aufsichtsrechtlichen Umgang mit Krypto-Assets. Dieser Rahmen muss für Banken und Nicht-Banken gleichermaßen gelten. Entscheidende Punkte sind hier regulatorische Klarheit sowie eine konsistente Taxonomie und Standardisierung von Krypto-Assets. Oberstes Ziel muss dabei die Gewährleistung der Finanzstabilität sein. Zugleich sollte ein solcher Rechtsrahmen gerade im derzeitigen frühen Stadium nicht zu restriktiv sein, damit Banken die Möglichkeit haben, Erfahrungen mit dieser Anlageklasse zu sammeln.