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„Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung“

23.12.2021Stellungnahme
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Die DK nimmt zu den vorgesehenen Änderungen der Anzeigenverordnung zum KWG (BaFin-Konsultation 21/2021) kritisch Stellung. Sie spricht sich für eine stärkere Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes sowie Vermeidung unnötiger administrativer Aufwände aus. Insbesondere sollten die Anzeigepflichten zu Auslagerungen noch deutlich verschlankt werden.