Die DK nimmt zu den vorgesehenen Änderungen der Anzeigenverordnung zum KWG (BaFin-Konsultation 21/2021) kritisch Stellung. Sie spricht sich für eine stärkere Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes sowie Vermeidung unnötiger administrativer Aufwände aus. Insbesondere sollten die Anzeigepflichten zu Auslagerungen noch deutlich verschlankt werden.