Zum 1. Januar 2018 trat die Investmentsteuerreform in Kraft, mit der die Besteuerung von Investmentfonds und ihrer Anleger umfassend neu geregelt wurde. Zur Evaluierung der Reform hat das Bundesfinanzministerium einen Fragenkatalog vorgelegt. Die DK hat zu den Fragen Stellung genommen. Es geht um Zielgenauigkeit und Wirksamkeit der Regelungen, um den administrativen Aufwand und um mögliche Vereinfachungen.