19. Januar 2018
Zum 1. Juli 2018 sollen Banken und Sparkassen die Möglichkeit haben, bei der Beratung zum Erwerb von Aktien ein standardisiertes Produktinformationsblatt zu verwenden. Sie können dann wählen, ob sie ein eigenes Produktinformationsblatt erstellen oder das standardisierte Informationsblatt verwenden.