Gastbeitrag Kemmer: Kollateralschäden begrenzen!
Dr. Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstands, Bundesverband deutscher Banken, Berlin
Kemmer: Kollateralschäden begrenzen!
26. April 2017
Gastkommentar im Handelsblatt von Dr. Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstands, Bundesverband deutscher Banken, Berlin
Negativzinsen schwächen die Banken in Euro-Raum
Die Fußballfans in Deutschland erinnern sich noch sehr gerne an das zuvor Undenkbare: Der 7:1 Sieg im Halbfinale der Fußballweltmeisterschaft 2014 gegen den Gastgeber, WM-Favoriten und fünfmaligen Weltmeister Brasilien. Viereinhalb Wochen zuvor wagte die Europäische Zentralbank (EZB) das zuvor „Undenkbare“, nämlich die Einführung von negativen Zinsen. In ihrem Bemühen, ernsthafte Deflationsrisiken erst gar nicht aufkommen zu lassen, entschied der EZB-Rat am 5. Juni 2014 den Einlagezins, der für überschüssige Liquidität der Geschäftsbanken bei der Zentralbank gilt, von null auf minus 0,1 % zu senken. Im September 2014 und im Dezember 2015 folgten noch zwei weitere Trippelschritte nach unten. Seit dem 10. März vergangenen Jahres liegt der Einlagezins für Geschäftsbanken im Euro-Raum bei -0,4 %.
„Man kann die Pferde nicht zum Saufen zwingen“
Erfahrungen mit negativen Notenbankzinsen hatten zuvor bereits die dänische und die schweizer Notenbank gesammelt. Die japanische Zentralbank folgte im Januar 2016. Andere große Notenbanken haben hingegen im Kampf gegen die Folgen der Finanzkrise und niedrigen Inflationsraten auf negative Zinsen verzichtet, allen voran die US-amerikanische Zentralbank und die Bank of England.
Ziel der negativen Zinsen war es, die Handlungsmöglichkeiten der Geldpolitik über die Nullzinsgrenze hinaus nach unten zu erweitern. Auf diese Weise sollten Investitionen und der private Konsum angekurbelt werden. Im Praxistest kann diese Politik allerdings nicht wirklich überzeugen. Für die Investitionsnachfrage sind Zinssenkungen auf einem ohnehin schon extrem niedrigen Niveau kaum noch relevant. Vielmehr bestätigt sich die alte Erkenntnis: „Man kann die Pferde zur Tränke führen, aber nicht zum Saufen zwingen“.
Entscheidender als einige wenige Basispunkte beim Zins sind bei den Investitionen gegenwärtig die generellen Zukunftserwartungen, und die wurden durch den Einsatz des „Kriseninstruments“ negativer Zins mit Sicherheit nicht aufgehellt. Mehr noch, die Aussicht auf „lange Zeit“ sehr niedrige oder sogar noch niedrigere Zinsen befeuert bei den potenziellen Investoren eher eine abwartende Haltung. Aber auch beim Konsum der privaten Haushalte stellten sich nicht die erhofften Effekte ein. Die Sparquote der privaten Haushalte ist jedenfalls nicht wie erwartet gesunken, sondern blieb trotz Negativzinsen im gesamten Euro-Raum mehr oder weniger unverändert.
Eine Sondersteuer für Banken
Auf die Geschäftsbanken wirkten die Negativzinsen besonders ungünstig. Negative Zinsen lassen sich – zumindest in der Breite – kaum an die Kunden weiterreichen. Die meisten Kunden würden höchst sensibel reagieren und ihre Einlagen von ihren Konten abziehen. Die Banken würden damit nicht nur langjährige Kundenbeziehungen und Geschäftsmöglichkeiten verlieren, auch ein wichtiges Scharnier und Informationsinstrument für die volkswirtschaftlichen Finanzströme würde wegfallen.
Im Gegensatz zu den Notenbanken ist die Nullzinsgrenze daher für Geschäftsbanken weiterhin gültig. Dies hat wiederum zur Folge, dass der negative Einlagezins der EZB im täglichen Geschäftsleben wie eine Sondersteuer für die Geschäftsbanken im Euro-Raum wirkt. Konkret bedeutet dies: Für die vor allem durch das Aufkaufprogramm der EZB auf inzwischen über 1,5 Billionen Euro angewachsene Überschussliquidität zahlen die Geschäftsbanken im Euro-Raum zurzeit jeden Monat eine halbe Milliarde Euro als „Gebühren“ beziehungsweise „Liquiditätssteuer“ an die EZB. Auf das Jahr hochgerechnet sind das gegenwärtig über 6 Mrd. Euro, und mit der Fortsetzung des Aufkaufprogramms der EZB bis zum Jahresende wird dieser Betrag noch weiter steigen. Diese Sondersteuer entzieht den europäischen Banken Geld, das ihnen bei vordringlichen Aufgaben fehlt: Bei der Restrukturierung, beim Ausbau der Digitalisierung und bei der Stärkung der Kapitalbasis.
Risiken und Nebenwirkungen nehmen weiter zu
Die Belastung des europäischen Bankensektors durch die negativen Einlagezinsen ist eine der zahlreichen „unerwünschten Nebenwirkungen“ der extrem expansiven Geldpolitik, vor denen der Bankenverband schon seit längerem warnt. Während der Nutzen dieser Geldpolitik nicht mehr steigt, nehmen die Risiken und Nebenwirkungen kontinuierlich zu, je länger die EZB ihren Kurs fortsetzt. Zu diesen Nebenwirkungen gehört übrigens auch stark verzerrte Risikopreise, das Überschießen von zahlreichen Vermögenspreisen, insbesondere von Anleihekursen, die Beschädigung der kapitalgedeckten Alters-und Risikovorsorge sowie ein wachsende Zinsänderungsrisiko für Banken und für öffentliche Haushalte.
Gemessen an der wirtschaftlichen Realität im Euro-Raum setzt die EZB bereits heute viel zu lang auf ihre „Kriseninstrumente“. Die lange Zeit auch von der EZB an die Wand gemalten Deflationsrisiken spielen im gesamten Währungsraum inzwischen keine Rolle mehr, und die wirtschaftliche Entwicklung hat sich sichtlich stabilisiert. Entgegen der „gefühlten“ Wahrnehmung hat der Euro-Raum die Rezession seit fast vier Jahren überwunden und die Arbeitslosigkeit sinkt, wenn auch viel zu langsam. Man kann es daher drehen und wenden, wie man will: Zu einem für dieses und das kommende Jahr prognostizierten Wirtschaftswachstum von jeweils gut 1,5 % und einer ähnlich hohen Inflationsrate passen weder Negativzinsen noch tägliche Anleihekäufe in Milliardenhöhe.
Marktakteuere rechnen erste Ende 2018 mit einer Zinswende
Gleichwohl deutet aktuell wenig darauf hin, dass die EZB in den nächsten Monaten dazu bereit sein wird, den Fuß vom fest durchgedrückten Gaspedal auch nur etwas zu heben. Und selbst wenn mit Blick auf das Jahresende tatsächlich erste Weichenstellungen für einen vorsichtigen Rückzug aus den geldpolitischen Krisenmaßnahmen gestellt würden, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass zunächst nur das Aufkaufprogramm der EZB schrittweise reduziert wird, die Negativzinsen aber zunächst beibehalten werden. Umfragen unter Geldmarkthändlern zeigen, dass diese mehrheitlich frühestens Ende 2018 mit einer Zinswende der europäischen Währungshüter rechnen.
Um vor diesem Hintergrund die Kollateralschäden der negativen Notenbankzinsen zumindest teilweise zu begrenzen, wäre es sinnvoll, die Überschussliquidität der Banken bei der EZB in einem bestimmten Umfang von den Negativzinsen freizustellen. Eine Maßnahme, die die Schweizer Nationalbank und die Bank of Japan schon seit längerem nutzen. Die Schweizer Nationalbank gewährt ihren Geschäftsbanken beim Negativzins beispielsweise einen Freibetrag in Höhe des 20-fachen des Mindestreserve-Solls, mindestens jedoch 10 Millionen Schweizer Franken pro Girokontoinhaber (Geschäftsbank). Bezogen auf die Banken im Eurosystem würde das 20-fache des Mindestreserve-Solls derzeit einen Betrag von gut 2 Billionen Euro ergeben.
Freibetrag für Überschussliquidität – ein überfälliger Beitrag zur Finanzstabilität
Der Einwand, dass die Banken im Euro-Raum durch einen Freibetrag die Kreditvergabe reduzieren und mehr Überschussliquidität bei der EZB halten würden, ist wenig plausibel. Zurzeit wird die Kreditentwicklung in der Währungsunion vor allem von der Nachfrageseite beziehungsweise von der mangelhaften Solvenz einiger potenzieller Kreditnehmer gebremst. Angesichts der überreichlichen Liquiditätsversorgung durch die Zentralbank würden die meisten Banken im Euro-Raum auch ohne Negativzinsen sehr gerne mehr Kredite vergeben. Über einen etwas günstigeren Ausblick für die Profitabilität der Banken und eine gewisse Stärkung der Bankbilanzen könnten die Kreditangebotsbedingungen vor allem nachhaltig gestärkt werden. Die Begrenzung beziehungsweise die Abschaffung der Sondersteuer durch Negativzinsen wäre auf jeden Fall ein positiver Beitrag zur Finanzstabilität und im Prinzip schon längst überfällig.
Eine Kurzfassung des Beitrages wurde am 26. April 2017 im Handelsblatt veröffentlicht.