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Deutsche KreditwirtschaftBankenaufsicht

TriParty-Rückkaufsvereinbarungen

29.10.2020Stellungnahme
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Die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) hat einen Leitlinienvorschlag zu den Bedingungen für die Anwendung der alternativen Behandlung von Forderungen der Institute im Zusammenhang mit TriParty-Rückkaufsvereinbarungen vorgelegt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat hierzu in einer Stellungnahme eine erste Einschätzung vorgenommen. Sie kritisiert, dass sich die Auswirkungen des vorgeschlagenen Verfahrens negativ auf das gesicherte Geschäft, seine Liquidität und Markttiefe auswirken würden.