Abzinsung von Verbindlichkeiten bei Null- und Negativzins
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat das Bundesfinanzministerium um Klarstellung gebeten, dass Verbindlichkeiten, die marktgerecht mit 0 % oder negativ „verzinst“ sind, nicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen sind.