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Russland | Belarus | Ukraine: Krieg, Sanktionen, Auswirkungen für Europa

28.03.2022Artikel
Sylvie Ernoult
Tanja Beller
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Der Bundesverband deutscher Banken verurteilt den Angriff Russlands auf die Ukraine auf das Schärfste. Der Bankenverband und seine Mitglieder unterstützen alle Maßnahmen der EU und der Bundesregierung, die darauf abzielen, den Angriffskrieg schnellstmöglich zu beenden. 

Als Reaktion auf die russische Invasion in die Ukraine haben die Europäische Union, die USA, das Vereinigte Königreich und zahlreiche weitere Wirtschaftsräume Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und Belarus erlassen. Sowohl der Krieg als auch die Sanktionen hinterlassen deutliche Spuren in der Wirtschaft. Auf nationaler und europäischer Ebene wurden bereits verschiedene Instrumente zur finanziellen Unterstützung der direkt oder indirekt vom Krieg betroffenen Unternehmen bereitgestellt. 

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die existierenden Unterstützungsprogramme für Unternehmen in Deutschland und die verschiedenen Sanktionsmaßnahmen sowie weitere Informationen zu Bankdienstleistungen für aus der Ukraine geflüchtete Personen.

Unterstützung für Unternehmen

Die Europäische Kommission hat im Zuge der Krise in der Ukraine einen weiteren befristeten Beihilferahmen angenommen. Dieses Temporary Crisis Framework (TCF) soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, vorübergehende Liquiditätshilfen und Beihilfe für Mehrkosten aufgrund der direkten und indirekten Auswirkungen des Krieges und der internationalen Sanktionen gegen Russland und Belarus für Unternehmen bereitzustellen. Hier finden Sie weitere Informationen.

Wirtschaftlicher Abwehrschirm der Bundesregierung zur Entlastung bei Strom- und Gaspreisen 

Die Bundesregierung hat Ende September 2022 einen wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges angekündigt, der die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Unternehmen abfedern soll. 

Hier finden Sie weitere Informationen. 

Zu den Bestandteilen gehören die Einführung von Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom, die spätestens ab dem 1. März 2023 greifen und rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 gelten sollen. Weitere Stützungsmaßnahmen (Liquiditätssicherung und Eigenkapitalsicherung) sollen je nach Bedarf entwickelt werden, um die aufgrund der Energiekrise in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen und stabilitätsrelevanten Gasimporteure zu stabilisieren. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Gas- und Strompreisbremse.

Bereits zum 1. Dezember 2022 ist die Soforthilfe Dezember-Soforthilfe gestartet. Konkret übernimmt die Bundesregierung die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme, indem die insgesamt knapp 1.500 Versorger entsprechend kompensiert werden. Das Verfahren sieht vor, dass Versorger einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, dieser über ihre jeweilige Hausbank geprüft und an die KfW weitergeleitet wird, die nach abschließender Prüfung den entsprechenden Betrag überweist. Dieses Verfahren soll auch für die ab März 2023 startende Gaspreisbremse genutzt werden. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Dezember-Soforthilfe.

Weiterhin verfügbare Unterstützungsmaßnahmen umfassen zudem: 

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Das Programm zur kurzfristigen Liquiditätsversorgung von Unternehmen besteht aus zwei Komponenten. Zum einen werden Kredite bis zu einem Volumen von 100 Mio. Euro nach dem Durchleitprinzip über die Hausbanken bereitgestellt, zum anderen werden individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen angeboten. Das Angebot ist analog zum verlängerten beihilferechtlichen Rahmen des TCF befristet bis zum 31. Dezember 2023. 

  • Anträge können seit dem 09. Mai 2022 gestellt werden
  • Zugangsvoraussetzung ist eine nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen oder aus den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren (Umsatzrückgang, Produktionsausfälle, Energiekostenanteil > 3% vom Umsatz in 2021 o.ä.)
  • Keine Umsatzgrößenbegrenzung
  • Programm-Volumen von bis zu 7 Mrd. Euro
  • Bis zu zwei tilgungsfreie Jahre
  • Haftungsfreistellung für die Hausbanken
  • weitere Informationen

Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme 

Erweiterung der Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2023, um betroffene Unternehmen beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen. 

  • Anträge können seit dem 29. April 2022 gestellt werden
  • Verdoppelung des Bürgschaftshöchstbetragen auf 2,5 Mio. Euro
  • Öffnung des Großbürgschaftsprogramm Betrag von 50 Mio. Euro auch für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen mit einer Bürgschaftsquote von i.d.R. 80 % 
  • weitere Informationen

Sanktionen gegen Russland und Belarus

Als Reaktion auf die russische Invasion in die Ukraine haben die Europäische Union, die USA, das Vereinigte Königreich und zahlreiche weitere Wirtschaftsräume restriktive Maßnahmen erlassen. Diese Finanzsanktionen erweitern die Verordnungen von 2014 aufgrund der Annexion der Krim massiv und entwickeln sie mit neuen Maßnahmen weiter. Der Kreis der gelisteten Personen und Unternehmen wurde in erheblichem Maße vergrößert. Die EU verbietet darüber hinaus, Zahlungen im Auftrag der russischen Zentralbank auszuführen und Banknoten zu verkaufen. Außerdem hat die EU zehn russische und drei belarussische Banken von Finanznachrichtendiensten wie SWIFT ausgeschlossen. Hinzu kommen umfangreiche Aus- und Einfuhrbeschränkungen, Maßnahmen im Luftverkehr, im Energiesektor, weitere Maßnahmen im Finanzmarktbereich und in vielen weiteren Bereichen. 

In den folgenden Abschnitten finden Sie weitere inhaltliche Informationen zu den beschlossenen Sanktionen der internationalen Gemeinschaft.

Sanktionen: Europäischen Union

Informationen zu den gesamten Maßnahmen der EU finden sie hier: EU Sanctions Map und auf der Infoseite der Europäischen Kommission

Sanktionen: USA

Informationen zu den Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika (USA):

Sanktionen: UK

Informationen zu den Sanktionen des Vereinigten Königreiches (UK):

Informationen für aus der Ukraine geflüchtete Personen

Viele Menschen sind vor dem Krieg aus der Ukraine auch nach Deutschland geflohen. Nach der Ankunft und Unterbringung ist die Eröffnung eines Bankkontos für viele ein wichtiger Schritt. Wir haben hier Informationen zusammengestellt (auch in ukrainischer Sprache)