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Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

04.03.2022Stellungnahme
Fabian Schuster
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Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) haben am 4. März 2022 zur öffentlichen Konsultation des Entwurfs einer Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Stellung genommen. Die DK begrüßt die Zielsetzungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die im Verordnungsentwurf formulierten Anforderungen an die Kreditwirtschaft sind in signifikanten Teilen jedoch nicht interessengerecht und bringen erhebliche Umsetzungsrisiken für Banken und Sparkassen in Deutschland mit sich. Der Stellungnahme haben sich ebenfalls Deutscher Derivate Verband (DDV) sowie der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) angeschlossen.