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Stellungnahme zum CBD-Umsetzungsgesetz

02.11.2020Stellungnahme
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Am 2. Oktober 2020 hat das Bundesministerium für Finanzen den Referenten-Entwurf des CBD-Umsetzungsgesetzes (CBDUmsG) veröffentlicht, welcher hauptsächlich Änderungen des Pfandbriefgesetzes vorsieht. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt in ihrer Stellungnahme, dass durch die Änderungen des PfandBG nicht nur die CB-Richtlinie umgesetzt, sondern auch sichergestellt wird, dass der Pfandbrief auch zukünftig die qualifizierten Voraussetzungen des geänderten Art. 129 CRR erfüllten wird. Darüber hinaus wird unter anderem auf den Änderungsbedarf bezüglich der Regelungen zur Gebäudeversicherung in §15 PfandBG hingewiesen.