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Deutsche KreditwirtschaftAbwicklung

Daten für die Wohnimmobilienfinanzierungen

30.08.2021Stellungnahme
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Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt, auf der Grundlage von § 6 Absatz 1 des Finanzstabilitätsgesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung eine Allgemeinverfügung zur Erhebung von Daten über die Ausgestaltung der Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland zu erlassen. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu der geplanten Maßnahme geäußert. 

Die angeforderten Daten sind aus Sicht der DK nur bedingt geeignet, die Kreditvergabestandards von Instituten genau abzubilden. Es besteht Sorge, zu welchen Schlüssen die Bundesbank auf dieser Datengrundlage gelangt. Die DK spricht sich neben Klarstellungen insbesondere für Vereinfachungen aus, die den manuellen Aufwand zu Nachbearbeitung der Meldungen verringern. Auch Dem Proportionalitätsprinzip sollte nach Ansicht der DK unbedingt stärker Rechnung getragen werden.