Die Bundesregierung hat eine Formulierungshilfe zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 vorgelegt. Durch das Gesetz sollen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aus den genannten Urteilen zu dem sog. Kaskaden-Verweis umgesetzt werden. Die DK hat insbesondere zu dem Umfang der Informationspflichten bei eingeräumten Überziehungen (§ 504 Abs. 2 BGB) und Immobliliarförderdarlehensverträgen Stellung genommen.