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Deutsche Kreditwirtschaft

Gesetz zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts

05.05.2021Stellungnahme
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Die Bundesregierung hat eine Formulierungshilfe zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 vorgelegt. Durch das Gesetz sollen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aus den genannten Urteilen zu dem sog. Kaskaden-Verweis umgesetzt werden. Die DK hat insbesondere zu dem Umfang der Informationspflichten bei eingeräumten Überziehungen (§ 504 Abs. 2 BGB) und Immobliliarförderdarlehensverträgen Stellung genommen.