Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt zu dem Referentenentwurf Stellung, mit dem die Vorgaben der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz vom 20. Juni 2019 zur zeitlichen Beschränkung des Restschuldbefreiungsverfahrens für Unternehmer umgesetzt und das Restschuldbefreiungsverfahren für Verbraucher auf drei Jahre verkürzt werden.