Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt das Bestreben, das Vormundschafts- und Betreuungsrecht zu modernisieren. Der nun hierzu vorgelegte Referentenentwurf ist im Großen und Ganzen ausgewogen und gut gelungen. An manchen Stellen indes werden die Schutzinteressen der Betreuten, die Praktikabilitätsinteressen der Betreuer sowie fiskalische Interessen zu Lasten der Interessen der übrigen Marktteilnehmer etwas überbewertet. Die geplanten Regelungen sollten vielmehr in einigen Bereichen stärker am praktischen Bedarf des Geschäfts- und Rechtsverkehrs ausgerichtet werden. Weitere Einzelheiten können der Stellungnahme entnommen werden.