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Deutsche KreditwirtschaftEuropäische Union

Stärkung des Verbraucherschutzes

08.12.2020Stellungnahme
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Der Gesetzentwurf des BMJV dient der Umsetzung der Teile der Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung von insgesamt vier verbraucherschutzrechtlichen Richtlinien zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union, die Änderungen an der Richtlinie 2005/29/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken - UGP-Richtlinie) vorsehen. Die Richtlinie (EU) 2019/2161 verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis zum 28. November 2021 den Vorgaben der Richtlinie nachzukommen. Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt nachfolgend zu den aus ihrer Sicht wichtigsten Regelungsvorschlägen Stellung.