Die DK nimmt zum Änderungsvorschlag der EBA von Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 zur starken Kundenauthentifizierung Stellung und stellt klar, dass sie entgegen des vorliegenden Änderungsvorschlags eine ganzheitliche Betrachtung und Analyse unter Beachtung der Interessen aller Beteiligten (Zahlungsdienstnutzer, Zahlungsdienstleister und Kontoinformationsdienstleister) für erforderlich hält.