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Deutsche KreditwirtschaftWertpapier

Drittwirkung der Forderungsübertragung anwendbare Rechte

24.04.2020Stellungnahme
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Mit dem vorliegenden Entwurf einer Verordnung soll eine bisher im europäischen Internationalen Privatrecht bestehende Lücke bei Forderungsübertragungen geschlossen werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft befürwortet eine solche Verordnung und bewertet die Regelungen grundsätzlich positiv.

Insbesondere wird die Regelung im neuen Art. 1 Abs. 2 lit. g, durch die deutlicher als bisher herausgestellt wird, dass die Verordnung nicht auf die Übertragung von oder die Sicherheitenstellung durch Wertpapiere anzuwenden ist. Gleichwohl regt die Deutsche Kreditwirtschaft einige Änderungen und Ergänzungen an.